INTERHOGA Gesellschaft zur Förderung des
Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/5900 99 850, Fax 030/5900 99 851
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Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Antragsberechtigte | förderfähige Beratungen | maximal förderfähige Beratungskosten | maximal förderfähige Beratungstage | Fördersatz gem. Legende | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|---|
Jungunternehmen | Allgemeine Beratungen:
| 4.000,00 € | keine Beschränkungen | 80% 60% 50% | 3.200,00 € 2.400,00 € 2.000,00 € |
Spezielle Beratungen:
| 4.000,00 € | keine Beschränkungen | 80% 60% 50% | 3.200,00 € 2.400,00 € 2.000,00 € | |
Bestandsunternehmen | Allgemeine Beratungen:
| 3.000,00 € | 5 Tage | 80% 60% 50% | 2.400,00 € 1.800,00 € 1.500,00 € |
Spezielle Beratungen:
| 3.000,00 € | 5 Tage | 80% 60% 50% | 2.400,00 € 1.800,00 € 1.500,00 € | |
Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter) | Unternehmenssicherungsberatung | 3.000,00 € | keine Beschränkungen | 90% | 2.700,00 € |
Folgeberatung | 3.000,00 € | keine Beschränkungen | 90% | 2.700,00 € |
Fördersätze:
80% – neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig
60% – Region Lüneburg
50% – alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten und Beratungstage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht gefördert.
Weitere Hinweise zu den einzelnen Beratungsthemen sowie Beratungen, die nicht gefördert werden, finden Sie HIER.
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen an die Beratung und den Beratungsbericht finden Sie HIER.