INTERHOGA Gesellschaft zur Förderung des
Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
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Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe.
Folgende Voraussetzungen muss ein KMU erfüllen:
Die Mitarbeiteranzahl sowie Jahresumsatz oder Bilanzsumme von Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen sind einzubeziehen.
Die KMU werden im Förderprogramm nach Unternehmensalter oder -situation wie folgt unterschieden:
Ein Unternehmen ist dann als Unternehmen in Schwierigkeiten anzusehen, wenn
a) im Fall von Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist
b) im Fall von Gesellschaften bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist
Grundlage für die Einstufung ist das Gründungsdatum. Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu nichtantragsberechtigten Unternehmen, finden Sie HIER.