INTERHOGA Gesellschaft zur Förderung des
Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH


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Informationen zum Förderprogramm

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe.

Folgende Voraussetzungen muss ein KMU erfüllen:

  • rechtlich selbständig sein
  • mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Anzahl der Beschäftigten unter als 250 Personen
  • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro

Die Mitarbeiteranzahl sowie Jahresumsatz oder Bilanzsumme von Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen sind einzubeziehen.

Rechtsgrundlagen:

Weitere umfangreiche Informationen zum Förderprogramm finden Sie in den Merkblättern unter Publikationen